Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie beim Kauf von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger), die im Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich eingesetzt werden. Bedingungen:
Die geförderten E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen serienmäßig und neu sein.
Die Nutzlast muss mindestens 120 kg betragen. - Die E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen Transportmöglichkeiten bieten, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und die mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Das geförderte Lastenpedelec oder der E-Lastenfahrradanhänger muss sich in Deutschland befinden.