Klimaschutzinitiative – E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Wenn Sie ein Lastenfahrrad oder einen Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Ein schwarzes Lastenrad steht in einer hellen Halle mitten im Raum.
© Gaspar Csaki | Pexels
Art
Zuschuss
Bedingungen
25%, 2.500 EUR pro Einheit
Region
Bundesland
Bereiche
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Förderberechtigt
Bildungseinrichtung
Unternehmen
Privatperson
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Start
01.03.2021
Ende
29.02.2024
Themen & Kategorien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie beim Kauf von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger), die im Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich eingesetzt werden. Bedingungen:

  • Die geförderten E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen serienmäßig und neu sein.

  • Die Nutzlast muss mindestens 120 kg betragen. - Die E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen Transportmöglichkeiten bieten, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und die mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

  • Das geförderte Lastenpedelec oder der E-Lastenfahrradanhänger muss sich in Deutschland befinden.